Gehwegüberfahrt/Bordsteinabsenkung

Die Schaffung von fachgerecht ausgebauten Überfahrfahrmöglichkeiten von Gehwegflächen und eine damit verbundene Absenkung der bestehenden Bordsteinanlage ist ein weiterer Aufgabenbereich, dem wir uns bis weit über die Grenzen des Kreisgebietes hinaus gerne stellen. Die als sogenannte Sondernutzung eingestufte Gehwegüberfahrt muss die zusätzlich anfallenden Verkehrsbelastungen aufgrund der stetigen PKW- bzw. LKW-Befahrungen verschiebesicher und schadlos aufnehmen können. Auch muss dieses Gehwegeinschränkung, zur Vorbeugung von Unfällen zwischen Fußgängern bzw. Radfahrern und dem querenden Kraftwagenverkehr, gesondert kenntlich gemacht werden. Die Ausführung erfolgt entsprechend der Anforderungen der jeweiligen Kommunen. Mancherorts wird die Pflasterbauweise präferiert, in anderen Städten hingegen überwiegt der genehmigte Ausbau in Asphaltbauweise. Gerne unterstützen wir Sie in der Umsetzung Ihrer Zuwegung ins eigene Heim.